Prüfung von bestehenden Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen und Brandschutzordnungen

Wussten Sie, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und die Brandschutzordnung alle 2 Jahre geprüft werden müssen?
Nach baulichen Änderungen bzw. Personalwechsel und daraus resultierendem Aufgabenwechsel müssen diese Pläne bzw. die Brandschutzordnung angepasst werden.