Prüfung von bestehenden Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen und Brandschutzordnungen
Wussten Sie, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und die
Brandschutzordnung alle 2 Jahre geprüft werden müssen?
Nach
baulichen Änderungen bzw. Personalwechsel und daraus resultierendem
Aufgabenwechsel müssen diese Pläne bzw. die Brandschutzordnung angepasst
werden.