Berechnung der Löschmitteleinheiten (LE) und Lage-Beispiel nach ASR A2.2 und nach TRVB F 124

Nach den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände), werden die wichtigen Anforderungen festgelegt, um die Sicherheit im Brandfall zu erhöhen. Dazu gehört die Anzahl der erforderlichen Löschmitteleinheiten (LE) anhand der Grundfläche zu berechnen.

Die Löschmittel werden in erste und erweiterter Löschhilfen durch die Brandgefährdung und Brandgefährdungskategorie zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt nach normaler oder hoher Brandgefährdung.

Zusatzbestimmungen werden erhoben für:

  1. chemische Laboratorien
  2. Tank- und Zapfstellen für brennbare Flüssigkeiten
  3. tragbare Feuerlöscher gemäß 1. und 2.