Erstellung von Brandschutzplänen

Der Begriff „Brandschutzplan“ ist in Deutschland nicht genormt. Brandschutzpläne dienen zur Visualisierung des Brandschutzkonzeptes / -nachweises. Die Pläne bestehen aus dem Übersichts- und den Grundrissplänen. Es können Schnitte erstellt werden. Die Pläne erhalten die brandschutztechnischen Anforderungen und werden farblich dargestellt.

Für die Gebäudeklassen 4 und 5 sowie die Sonderbauten sind Brandschutzvisualisierungs-pläne zur Genehmigung verbindlich.